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Meinung

Luzerner Innovationsbeitrag: Bis zu 50 Prozent der Innovationskosten zurück – was Startups wissen müssen

Redaktion·13. Okt. 2026·4 Min.
Luzerner Innovationsbeitrag: Bis zu 50 Prozent der Innovationskosten zurück – was Startups wissen müssen
In 30 Sekunden gelesen
  • Der Kanton Luzern will bis zu 50 Prozent der qualifizierenden Innovationsaufwände übernehmen (EY, BDO).
  • Geplant sind CHF 110 Mio. für 2026 und CHF 160 Mio. pro Jahr ab 2027 (EY).
  • Erste Anträge sind bis zum 31. Januar 2027 fällig und beruhen auf den Zahlen 2024.
  • Voraussetzungen sind echte Substanz im Kanton, ein Handelsregister-Eintrag und laut BDO eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung.

Luzern macht Ernst mit der Innovationsförderung. Der Kanton will Firmen einen grossen Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten zurückgeben. Für Startups ist das eine Chance. Aber nicht für alle.

Was passiert

Der Luzerner Innovationsbeitrag, kurz LIB, übernimmt laut BDO und EY bis zu 50 Prozent der qualifizierenden Aufwände. Dazu zählen Personal, Investitionen und Auftragsforschung. Nach EY sind für 2026 CHF 110 Mio. vorgesehen und ab 2027 jährlich CHF 160 Mio. Je nach Fall gibt es eine Direktzahlung oder eine Steuergutschrift. Andere Steuerabzüge und Förderungen werden angerechnet, damit niemand doppelt profitiert.

Zum Stand: Laut BDO sollen Gesetz und Verordnung am 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Die Abstimmung im Kanton war für den 27. September 2026 angesetzt, nachdem das Kantonsparlament die Vorlage mit 86 zu 27 Stimmen unterstützt hatte. Das Abstimmungsresultat selbst haben wir in unseren Quellen nicht belegt. Wer plant, prüft den Stand bitte beim Kanton.

Wer profitiert

Offen ist das Programm für Firmen jeder Grösse, ausdrücklich auch für Startups. Entscheidend ist echte wirtschaftliche Präsenz im Kanton. Das heisst eigene Räume, eigenes Personal und tatsächlicher Betrieb. Reine Briefkastenstrukturen zählen nicht. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Auch unterstützende Funktionen wie IP-Management, Regulatorik oder IT können zählen, wenn sie die Innovation direkt tragen.

Die Hürden

Hier wird es für junge Firmen anspruchsvoll. Die Beiträge richten sich nach dem Geschäftsjahr, das zwei Jahre vor dem Beitragsjahr liegt. Die erste Frist läuft bis zum 31. Januar 2027 und stützt sich auf die Zahlen von 2024. Wer erst 2025 gegründet hat, schaut in dieser Runde in die Röhre. Dazu verlangt BDO eine Jahresrechnung mit ordentlicher Revision. Viele Startups lassen heute nur eingeschränkt prüfen. Die Auszahlung ist erst gegen Ende 2027 zu erwarten.

Unsere Einordnung

Wir finden das Instrument mutig und richtig. Ein Kanton, der Innovation direkt belohnt, macht sich als Standort attraktiv. Luzern hat mit Hochschulen und einer aktiven Szene gute Voraussetzungen. CHF 160 Mio. pro Jahr sind eine Ansage.

Aber die Konstruktion bevorzugt etablierte Firmen. Wer zwei Jahre Rückblick, eine geprüfte Rechnung und Substanz vor Ort braucht, hat meist schon Umsatz und Personal. Das Frühphasen-Startup mit drei Leuten und einer Idee hat es schwerer. Unser Rat: Wer in Luzern forscht, sollte Buchhaltung und Revision jetzt sauber aufsetzen und Innovationsaufwände getrennt erfassen. Dann ist der Weg offen. Wir beobachten, ob der Kanton die Regeln für junge Firmen später noch öffnet.

Quelle: ey.com

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